
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr wird im Kita-Navigator und den örtlichen Medien bekanntgegeben
Vorraussetzungen Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes: gewünschter Betreuungsbedarf, Betreuungsumfang und Betreuungsart wurden vorher von Erziehungsberechtigten schriftlich angezeigt
Die Anzeige erfolgt immer erst im Kita-Navigator ,dann persönlich in der Kita
Der individuelle Bedarf der Familie wird durch ein persönliches Gespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung ermittelt
Auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung wird jährlich die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt, somit ergibt sich die Anzahl der freien Platz- und Stundenkapazität für die Einrichtung.